Aufgaben, Struktur und Ansprechpartner

Wer in der Gemarkung Kronweiler land- oder forstwirtschaftliche Flächen besitzt oder auf unseren Feld- und Waldwegen spazieren geht, profitiert oft direkt von ihrer Arbeit: der Jagdgenossenschaft. Hier möchten wir Ihnen unsere Körperschaft des öffentlichen Rechts und ihre vielfältigen Aufgaben näher vorstellen.
Zwangsgemeinschaft & Interessenvertretung
Rechtlich gesehen bildet die Jagdgenossenschaft eine sogenannte Zwangsgemeinschaft. Das bedeutet: Jeder Grundeigentümer, dessen Flächen in der Gemarkung zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und bejagbar sind, ist automatisch Mitglied – ein sogenannter "Jagdgenosse". Die Hauptaufgabe besteht darin, die Interessen der Jagdgenossen und Grundeigentümer gegenüber dem Jagdpächter – unser aktueller Pächter ist Jürgen Wiederhold – zu vertreten.
Darüber hinaus übernimmt die Genossenschaft wichtige Aufgaben für die Pflege der Kulturlandschaft: Sie berät und beauftragt geplante Reparaturen zum Erhalt der Feld- und Wirtschaftswege, kümmert sich um den nötigen Gehölz- und Heckenrückschnitt und wirkt bei der Festlegung der Abschusspläne mit, um Wildschäden an land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu vermeiden.
Der Vorstand
Um all diese Aufgaben zu koordinieren und umzusetzen, wählt die Versammlung der Jagdgenossen regelmäßig einen Vorstand. Das aktuelle Gremium steht für Kontinuität und ist in dieser Zusammensetzung bereits seit 2017 tätig:
- Vorsteher: Marco Heinz
- Stellvertreter: Werner Ruppenthal
- Kassierer: Matthias Ruppenthal
- Schriftführer: Harald Benzel
- Beisitzer: Jochen Bier
Als Kassenprüferinnen fungieren aktuell Katja Heyderich und Heidi Ruppenthal.
Wie wird abgestimmt? Die "doppelte Mehrheit"
Eine Besonderheit der Jagdgenossenschaft zeigt sich bei Wahlen und Beschlussfassungen in der Mitgliederversammlung. Hier reicht nicht einfach die Mehrheit der erhobenen Hände, sondern es greift das Prinzip der sogenannten doppelten Mehrheit. Damit ein Beschluss gültig ist, müssen zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein: Es bedarf sowohl der Mehrheit der anwesenden Personen (Kopfmehrheit) als auch der Mehrheit der durch sie vertretenen Grundstücksflächen (Flächenmehrheit in Hektar). Diese gesetzliche Regelung sorgt für einen fairen Ausgleich der Interessen, da so verhindert wird, dass viele Kleingrundbesitzer über wenige Großgrundbesitzer bestimmen können – und umgekehrt.
Haben Sie Fragen?
Egal ob es um den Ausbau von Wirtschaftswegen, den Heckenrückschnitt oder allgemeine Anliegen der Grundstückseigentümer geht – bei Fragen steht Ihnen unser Jagdvorsteher Marco Heinz gerne Rede und Antwort. Nutzen Sie für Ihre Anfrage ganz einfach unser Kontaktformular.

