Grüngutstelle

Zur besseren Organisation der Grüngutstelle am ehemaligen Steinbruch in Kronweiler wurde die Einfahrt mit einer Kette und einem Schloss gesichert. Die Nutzung ist weiterhin möglich, erfordert jedoch die Beachtung einiger Abläufe.

Standort der Grüngutstelle

Schlüsselabholung

Der Schlüssel befindet sich im Schlüsselkasten am Gemeinschaftshaus links neben dem Haupteingang. Nach der Entnahme ist darauf zu achten, dass der Kasten wieder ordnungsgemäß geschlossen wird.

Abladen vor Ort

Das Grüngut ist nicht direkt am Rundweg abzuladen. Die Materialien sind möglichst weit nach hinten zu schieben oder zu stapeln, damit die Zufahrtswege frei bleiben und der Platz effizient genutzt werden kann.

Absperrung richtig schließen

Die Kette wird mit dem vorletzten Glied in den Haken eingehängt. Anschließend wird das Schloss durch das letzte Kettenglied und den Absperrpfosten geführt und verschlossen.

Rückgabe des Schlüssels

Der Schlüssel ist unmittelbar nach der Nutzung, spätestens am selben Tag, wieder am Gemeinschaftshaus zurückzugeben. Auch beim Zurückhängen ist darauf zu achten, dass der Schlüsselkasten vollständig geschlossen ist.

ACHTUNG:
Der Bereich des Schlüsselkastens ist videoüberwacht. Dies dient ausschließlich der Nachvollziehbarkeit der Nutzung, damit der Schlüssel zuverlässig für alle Gemeindemitglieder zur Verfügung steht.
Schlüsselkasten am Gemeinschaftshaus
Schlüsselkasten am Gemeinschaftshaus
Kette mit Schloss am Absperrpfosten
Kette mit Schloss am Absperrpfosten

Hinweise zur Anlieferung

Es wird empfohlen, das Material bereits beim Beladen nach holzigem Material (z. B. Äste und Stämme) und krautigem Material (z. B. Gras und Laub) zu trennen. Dies erleichtert die weitere Verarbeitung vor Ort.

✅ Zulässige Anlieferung
  • Baum-, Hecken-, Strauch- und Rasenschnitt, Laub und Moos
  • Garten- und Zimmerpflanzen ohne Erde und Töpfe
  • Wurzelstöcke frei von Erde und Steinen
  • Weihnachtsbäume ohne Schmuck
  • Stammhölzer bis maximal 20 cm Durchmesser und 3 m Länge
❌ Nicht zulässig
  • Pflanzen mit Erdanhaftungen sowie Erdaushub und Grasnarben
  • Alt- und Verpackungsholz, z. B. behandeltes Holz, Bretter oder Zäune
  • Bauschutt, Steine und Paletten
  • Bioabfälle, Küchenreste sowie Sperr- und Restabfall
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