Die Ortsgemeinde Kronweiler ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.kronweiler.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) sowie der BITV 2.0 vollständig vereinbar.
Wir verzichten bewusst auf den Einsatz von PDF-Dokumenten und stellen Informationen stattdessen direkt als barrierefreien HTML-Text bereit. Alle relevanten grafischen Elemente und Bilder werden mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 01. April 2026 erstellt. Die Methodik basiert auf einer umfassenden Selbstbewertung der technischen Struktur und Inhalte durch die Administration.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen dennoch Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.kronweiler.de auffallen, können Sie sich direkt an unseren Administrator wenden:
Verantwortlich für die technische Umsetzung:
Marco Stürmer (Ratsmitglied & Administrator)
Hauptstr. 71
55767 Kronweiler
E-Mail:
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Mitteilung innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz wenden:
Der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
E-Mail:










